1) Die Ausweisung der männlichen und weiblichen Form ist hier korrekt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich an manchen Stellen darauf verzichtet. Man mag über diese Vorgehensweise streiten. Ich habe Verständnis dafür, wenn Frauenbeauftragte darauf drängen, daß Beurteilungsrichtlinien sprachlich korrekt abgefaßt sind.

2) Urteil vom 17.10.1995 RSC-450/93, Zeitschrift für Beamtenrecht, 1996, S.13

3) Schnellenbach, H.: Konkurrenzen um Beförderungsämter, in ZBR Heft 6/1997

4) Nicht wenige Behörden umgehen die gebotene Differenzierung, in dem sie "pauschal" auf die Vergabe von Spitzennoten verzichten und die hierfür vorgesehenen 15 % der zweiten Notenstufe zuschlagen.

5) vgl. 13. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

6) Neuere sozialpsychologische Experimente veranlassen zu der Vermutung, daß insbesondere Personen, die nicht dem jeweiligen Geschlechtsstereotyp entsprechen, bei Personalbeurteilungen kritischer abschneiden.

7) Schreyögg, F.: Zum Einfluß der Geschlechtsstereotypen auf die Beurteilung der Arbeitsleistung, veröffentlicht durch die Gleichstellungsstelle der Stadt München 1997, S. 10

8) Krell, G.: Vorteile eines neuen weilblichen Führungsstils - zur Fragwürdigkeit einer derzeit vielstrapazierten Behauptung; in: Chancengleichheit durch Personalpolitik, hrsg. von Gertraude Krell, Wiesbaden 1997

9) Personalführung, Teil 1: Leistungsermittlung, KGSt Bericht 3/1999

10) vgl. "Die heimliche Revolution", Der Spiegel, Heft 25 1999, S. 76 f.

11) Zu beziehen gegen mit 3 DM frankierten Rückumschlag bei der Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München, Rathaus/Zimmer 114, 80313 München