Die 360 Grad Beurteilung

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Erinnern Sie sich: Die Personalbeurteilung erfolgt durch den Vorgesetzten, so hieß es eingangs in der Begriffsdefinition.

In den letzten Jahren findet jedoch die 360 Grad Beurteilung eine zunehmende Beachtung. Dabei wird die Leistung einer Fach-/ Führungskraft aus unterschiedlichen Blickwinkeln beurteilt, in dem auch andere Kontaktpersonen aufgefordert werden, eine Leistungseinschätzung abzugeben. Über das Internet werden neben dem Vorgesetzten beispielsweise ausgewählte Kunden, Kollegen oder Mitarbeiter gebeten, einen Beurteilungsbogen auszufüllen. Durch die Vielzahl der Einschätzungen verspricht man sich eine ausgewogenere und umfassendere Personalbeurteilung.


Ein solches Verfahren erfordert ein vertrauensvolles Mitwirken aller Beteiligten und setzt somit eine gewisse Unternehmenskultur voraus. Aufgrund des Arbeitsaufwandes findet es vor allem bei Führungskräften Anwendung.

Häufig wird diese Rundum-Befragung als ein Feedback-Instrument verwandt, bei dem die persönliche Weiterentwicklung des Führungsverhaltens im Vordergrund steht. Es umfasst dann in der Regel auch eine Selbsteinschätzung der Führungskraft und einen Vergleich zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung. Gemeinsam mit einem persönlichen "Coach" können auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen für eine Verbesserung des Führungsverhaltens vereinbart werden. Die Ergebnisse dieses Beurteilungsprozesses werden dabei häufig nicht in den Personalakten festgehalten.

Im öffentlichen Dienst steckt diese 360 Grad Beurteilung noch in den "Kinderschuhen".

© Prof. Dr. Frank Dulisch
 
 
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