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Neben der Leistungsbeurteilung
erfolgt für jeden Mitarbeiter eine allgemeine Befähigungsbeurteilung,
bei der eine Einschätzung der Stärken und Schwächen des
Mitarbeiters in Hinblick auf zukünftige „Verwendungsmöglichkeiten“
vorgenommen wird. Diese Befähigungsbeurteilung bildet eine Grundlage
für zukünfige Stellenbesetzungen, damit "der richtige Mann
/ die richtige Frau auf die richtige Stelle gesetzt wird"
Die eher allgemeinen Merkmale werden von den Vorgesetzten auf der Grundlage
des am Arbeitsplatz beobachteten Verhaltens beurteilt, wobei eine profilierte
Bewertung des Mitarbeiters angestrebt wird. Werden beispielsweise alle
Merkmale mit „stark ausgeprägt“ bewertet, so wird es
schwer sein, im Rahmen einer Verwendungsplanung für den Mitarbeiter
eine geeignete, zu ihm passende Arbeitsstelle zu finden. („Wer für
alles geeignet ist, ist für nichts so richtig geeignet!“).
Die Merkmale sind so gewählt, dass sie in der Regel ein „Befähigungsprofil“
ergeben. Kaum ein Mitarbeiter wird dazu neigen, besonders schnell zu arbeiten
und dabei zugleich besonders sorgfältig sein. Dieser Profilcharakter
wird dadurch gestärkt, dass die einzelnen Befähigungsbewertungen
nicht zu einer Gesamtnote verdichtet werden.
Während bei der Leistungsbeurteilung die Mitarbeiterführung
nur dann bewertet wird, wenn eine Vorgesetztenfunktion auch konkret wahrgenommen
wird, kann in der Befähigungsbeurteilung auch ein bereits erkennbares
„Führungstalent“ herausgestellt werden. Ein derartiges
Führungstalent kann sich unter anderem darin zeigen, wie der Mitarbeiter
mit anderen zusammenarbeitet, wie er Arbeitsgruppen leitet oder wie er
eine Vorgesetztentätigkeit vertretungsweise übernimmt.
Solche persönliche "Eignungsprognosen"
überfordern schnell den Beurteiler als psychologischen Laien. Viele
Unternehmen führen zusätzlich Assessment-Center mit ihren Mitarbeitern
durch, um solche Befähigungsprofile ihrer Mitarbeiter zu stellen.
Exkursion: Wollen Sie mehr
über das Assessment-Center erfahren, dann clicken Sie bitte hier.
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Das Befähigungsprofil
aus der obigen Beurteilungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz wurde
unter pädagogischen Aspekten geringfügig überarbeitet-
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