Gleiche Note für Beide
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... denn bei der Leistungsbeurteilung beurteilen Sie die Leistungen und die sind bei beiden gleich. Leistung ist Leistung - die persönlichen Hintergründe dürfen, wenn man das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ernst nimmt, in der Leistungsbeurteilung nicht interessieren. Natürlich werden die Befähigungs- oder Potentialbeurteilungen beider Mitarbeiter anders ausfallen. 

Ist es angemessen, auch den persönlichen Hintergrund der Leistungserbringung mit einfließen zu lassen? Wenn dieses ein Schiedsrichter in einem sportlichen Wettkampf (wie z. B. Eislaufen oder gar Weitsprung) macht, gibt es stets einen großen Aufschrei: Dieses verletzt unser persönliches Gerechtigkeitsgefühl.

Unter dem Beurteilungsversagen verstehe ich, dass der Beurteiler die Noten nicht (nur) nach den gezeigten Leistungen vergibt, sondern bewußt leistungsfremde Gesichtspunkte einbezieht. "Die Beurteiler sind keine seelenlose Datenregistrierer sondern Menschen, die genau wissen, was sie mit ihren Beurteilungen bewirken (wollen)." (vgl.: Thomas Breisig).

copyright: Dr. Frank Dulisch
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