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... denn bei der Leistungsbeurteilung
beurteilen Sie die Leistungen und die sind bei beiden gleich. Leistung
ist Leistung - die persönlichen Hintergründe dürfen, wenn
man das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ernst nimmt, in der Leistungsbeurteilung
nicht interessieren. Natürlich werden die Befähigungs- oder
Potentialbeurteilungen beider Mitarbeiter anders ausfallen.
Ist es angemessen, auch den
persönlichen Hintergrund
der Leistungserbringung mit einfließen zu lassen? Wenn dieses
ein Schiedsrichter in einem sportlichen Wettkampf (wie z. B. Eislaufen oder
gar Weitsprung) macht, gibt es stets einen großen Aufschrei: Dieses
verletzt unser persönliches Gerechtigkeitsgefühl.
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Unter dem Beurteilungsversagen
verstehe ich, dass der Beurteiler die Noten nicht (nur) nach den gezeigten
Leistungen vergibt, sondern bewußt leistungsfremde Gesichtspunkte
einbezieht. "Die Beurteiler sind keine seelenlose Datenregistrierer sondern
Menschen, die genau wissen, was sie mit ihren Beurteilungen bewirken (wollen)."
(vgl.: Thomas Breisig).
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