Heilmittel gegen den Hierarchie-Effekt 
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Von zentraler Bedeutung ist die genaue Definition der Bezugsgruppe, innerhalb der der Einzelne beurteilt wird. In vielen neuen Beurteilungsrichtlinien wird klar die Besoldungsgruppe als Bezugsmaßstab herausgestellt. Bei jeder Beförderung bedeutet dieses, dass man sich dann mit leistungsstärkeren Beamten vergleichen lassen muss - denn gemäß dem im öffentlichen Dienst geltenden Leistungsprinzip dürfen (oder dürften?) nur die jeweils leistungsstärksten befördert werden. Der "Aufstieg in eine höhere Liga" bewirkt, dass man ggf. in den Beurteilungsnoten abrutscht - auch in der Bundesliga wird ein "Aufsteiger" zumeist nicht direkt "Meister".

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In  § 41 a Abs. 3 Bundeslaufbahnverordnung für Beamte heißt es neuerdings: "Der Anteil der Beamten einer Besoldungsgruppe oder einer Funktionsebene, die beurteilt werden, soll bei der höchsten Note 15 % und bei der zweithöchsten Note 35 % nicht überschreiten."

Derartige Richtwertvorgaben lassen es nicht mehr zu, dass sich in den höheren Besoldungsgruppen die Spitzennoten konzentrieren.

Viele Behörden veröffentlichen den Notenspiegel nach Abschluß eines Beurteilungsdurchganges nach Laufbahngruppen oder Besoldungsgruppen getrennt. Wird der Hierarchie-Effekt hier sehr deutlich, kommt die Behördenleitung unter Erklärungszwang. Die Behördenleitung kann gezielt die Beurteiler/innen bei Vorbesprechungen oder in Schulungen für diese Schieflage sensiblisieren.

Das Peter-Prinzip: Oder warum der Hierarchie-Effekt gar nicht wahr sein kann?

copyright: Dr. Frank Dulisch
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