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Von zentraler Bedeutung
ist die genaue Definition der Bezugsgruppe, innerhalb der der Einzelne
beurteilt wird. In vielen neuen Beurteilungsrichtlinien wird klar die
Besoldungsgruppe
als Bezugsmaßstab herausgestellt. Bei jeder Beförderung
bedeutet dieses, dass man sich dann mit leistungsstärkeren Beamten
vergleichen lassen muss - denn gemäß dem im öffentlichen
Dienst geltenden Leistungsprinzip dürfen (oder dürften?) nur
die jeweils leistungsstärksten befördert werden. Der "Aufstieg
in eine höhere Liga" bewirkt, dass man ggf. in den Beurteilungsnoten
abrutscht - auch in der Bundesliga wird ein "Aufsteiger" zumeist nicht
direkt "Meister".
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§
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In
§ 41 a Abs. 3 Bundeslaufbahnverordnung für Beamte heißt
es neuerdings: "Der Anteil der Beamten einer Besoldungsgruppe oder
einer Funktionsebene, die beurteilt werden, soll bei der höchsten
Note 15 % und bei der zweithöchsten Note 35 % nicht überschreiten." |
Derartige Richtwertvorgaben
lassen es nicht mehr zu, dass sich in den höheren Besoldungsgruppen
die Spitzennoten konzentrieren.
Viele Behörden veröffentlichen
den Notenspiegel nach Abschluß eines Beurteilungsdurchganges
nach Laufbahngruppen oder Besoldungsgruppen getrennt. Wird der Hierarchie-Effekt
hier sehr deutlich, kommt die Behördenleitung unter Erklärungszwang.
Die Behördenleitung kann gezielt die Beurteiler/innen bei Vorbesprechungen
oder in Schulungen für diese Schieflage sensiblisieren.
Das
Peter-Prinzip: Oder warum der Hierarchie-Effekt gar nicht wahr sein
kann?
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