Sind Personalbeurteiungen objektiv? Die Wahrnehmungsleistung des Beurteilers
weiter
Aber welche Rolle spielt die Fühungskraft in ihrer Funktion als Beurteiler? Nennen wir die Führungskraft Y.

Leistungspotenziale vom Mitarbeiter X

 

 

Verhalten vom Mitarbeiter X

 

Mitarbeiter X kann die Füße auf seinen Schreibtisch legen, er kann sich den halben Tag an der Nase kratzen - all dieses ist nicht beurteilungsrelevant. Es zählt nur das Verhalten, welches der Vorgesetzter Y beobachtet! Und wie intensiv er den Mitarbeiter beobachtet - das ist vor allem von Y abhängig.

Was dem Beurteiler Y "auffällt" bei seinen Beobachtungen, dass ist vor allem von den Erfahrungen, Erwartungen und Werten des Beurteilers Y abhängig.

Viele Wahrnehmungen werden schnell wieder vergessen; ob etwas sich als beurteilungsrelevant einprägt, ist vor allem vom Gedächtnis des Y abhängig. Ob die Führungskraft sich Notizen macht oder nicht, auch das liegt im Ermessen des Beurteilers Y.

 

Leistungsergebnis von X

Wer fehlerhafte oder gute Leistungen erkennen will, der muss Fachkompetenz besitzen - die Beurteilung ist daher von der Qualifikation des Beurteilers Y abhängig.
Beurteiungsnoten von X Bei der Zuordnung von Leistungen zu Beurteilungsnoten existieren in der Regel Beurteilungsspielräume für den Beurteiler Y; die Beurteilung ist davon abhängig, wie der Beurteiler diese Spielräume ausnutzt.

Fazit: Sie sehen - den 4 X stehen bereits 5 Y entgegen - das heißt, Beurteilungen sind nicht nur von der Leistung des Beurteilten X , sondern ebenso von der Persönlichkeit des Beurteilers Y abhängig

copyright: Dr. Frank Dulisch
e-mail
Literatur
Link
Inhalt
weiter