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Zu viele Beurteilungskriterien

 

Die Beurteilungskriterien sind nicht trennscharf. Wenn Beurteilungskriterien sich überschneiden, werden bestimmte Aspekte des Leistungsverhaltens doppelt bewertet. Sie erhalten dadurch - auch bezüglich der Gesamteinschätzung - ein besonderes Gewicht.

Beispiel: Es wird in einer Beurteilungsrichtlinie einerseits die „Qualität der Arbeitsergebnisse" als Leistungskriterium angegeben, andererseits aber auch das Kriterium „schriftliche Ausdruckskompetenz". Weist der Schriftverkehr eines Sachbearbeiters häufiger deutliche Formulierungsschwächen auf, so wird dadurch sowohl das Merkmal „Arbeitsqualität" als auch das Merkmal „schriftliches Ausdruckskompetenz" tangiert - diese "Fehlleistung" wird gleichsam doppelt bestraft. (In der Praxis gelingt es kaum, die Beurteilungskriterien vollkommen überschneidungsfrei zu konstruieren).

Auch bei der Anzahl der Beurteilungskriterien ist ein Weniger häufig ein Mehr an Beurteilungsqualität.
Viele Leistungsbeurteilungen im Bereich des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) beurteilen die Leistungen anhand von 5 Leistungskriterien - während bei den klassischen Beamtenbeurteilungen bis zu 37 Einzelkriterien beurteilt werden müssen.

Viele Unternehmen / Organisationen haben zuletzt in "Kompetenzmodellen" die wesentlichen Kompetenzfelder voneinander abgegrenzt und zugleich konkretisiert. Sie wollen erreichen, dass bei Personalbeurteilungen, bei Anforderungsprofilen, bei Stellenausschreibungen und -besetzungen und auch in der Personalentwicklung eine einheitliche "Sprache" gesprochen wird. Hierdurch wird die Gültigkeit der Personalbeurteilungen erhöht.

Beispiel eines Beurteilungsrasters aus dem Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst: