Zu viele Beurteilungskriterien

Die Beurteilungskriterien sind nicht trennscharf. Wenn Beurteilungskriterien sich überschneiden, werden bestimmte Aspekte des Leistungsverhaltens doppelt bewertet. Sie erhalten dadurch - auch bezüglich der Gesamteinschätzung - ein besonderes Gewicht.

Beispiel: Es wird in einer Beurteilungsrichtlinie einerseits die „Qualität der Arbeitsergebnisse" als Leistungskriterium angegeben, andererseits aber auch das Kriterium „schriftliche Ausdruckskompetenz". Weist der Schriftverkehr eines Sachbearbeiters häufiger deutliche Formulierungsschwächen auf, so wird dadurch sowohl das Merkmal „Arbeitsqualität" als auch das Merkmal „schriftliches Ausdruckskompetenz" tangiert - diese "Fehlleistung" wird gleichsam doppelt bestraft. (In der Praxis gelingt es kaum, die Beurteilungskriterien vollkommen überschneidungsfrei zu konstruieren).

Auch bei der Anzahl der Beurteilungskriterien ist ein Weniger häufig ein Mehr an Beurteilungsqualität.
Viele Leistungsbeurteilungen im Bereich des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) beurteilen die Leistungen anhand von 5 Leistungskriterien - während bei den klassischen Beamtenbeurteilungen bis zu 37 Einzelkriterien beurteilt werden müssen.

Beispiel eines Beurteilungsrasters aus Bereich des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes


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